Unterstützung US-Zölle

Am 7. August 2025 um 0.00 Uhr hat der Zollhammer zugeschlagen.
Mit den neu verhängten US-Zöllen von 39 Prozent stehen Schweizer Unternehmen vor einer klaren Herausforderung – und vor einer ebenso klaren Chance. Steigende Importkosten und verschärfter Wettbewerb erfordern jetzt Mut, Kreativität und schnelle Anpassung. Wer auf Qualität, Innovation und starke Kundenbeziehungen setzt, kann den Zollaufschlag nicht nur kompensieren, sondern sich im US-Markt neu positionieren. Diese Veränderung ist ein Impuls, Lieferketten zu optimieren, Märkte zu diversifizieren und nachhaltige Lösungen voranzutreiben. Schweizer Präzision und unternehmerische Agilität bleiben auch unter neuen Rahmenbedingungen ein Erfolgsrezept – jetzt erst recht.
Vorläufig aber stellen sich exportorientierten Unternehmen zahlreiche Fragen. Hier erfahren Sie, an wen Sie sich als Unternehmer:in mit diesen Fragen wenden können und wo sie zu spezifischen Themen Hilfe erhalten.
Anlaufstelle | Thema | Beschreibung | Website und Kontakt |
---|---|---|---|
Switzerland Global Enterprise (S-GE) | Spezifische Fragen bezüglich Exporte aus der Schweiz in die USA | Switzerland Global Enterprise (S-GE) ist die offizielle Schweizer Organisation für Export- und Investitionsförderung. Hier finden Sie Unterstützung und Antworten zu US-Zollfragen – von Marktinformationen bis zur Klärung von Einfuhr- und Zollvorschriften über ihre Swiss Business Hubs und Fachnetzwerke. |
Website: https://www.s-ge.com/de/exporthelp +41 844 811 812 exporthelp@s-ge.ch |
Zolldatenbank Mendel Online | Zollsätze nach Zolltarifnummern | Die Zolldatenbank Mendel Online bietet umfassende Informationen zu internationalen Zoll- und Handelsvorschriften. Hier finden Sie Antworten und Unterstützung zu US-Zollfragen – von aktuellen Einfuhrbestimmungen bis zu detaillierten Tarifierungen und Dokumentationsanforderungen. |
Website: https://ch.mendel-online.com |
U.S. Customs and Border Protection |
Umsetzung Verbindliche Rechtsauskunft |
U.S. Customs and Border Protection (CBP) ist die Zoll- und Grenzschutzbehörde der Vereinigten Staaten. Hier finden Sie offizielle Informationen und Unterstützung zu US-Zollfragen – die Erteilung von verbindlichen Rechtsauskünften zu US-Einfuhrregulierungen und Zöllen obliegt jedoch den zuständigen US-Behörden. |
Website: https://www.cbp.gov/ Helpline: traderemedy@cbp.dhs.gov |
Economiesuisse | Antworten von economiesuisse auf die wichtigsten Fragen | Economiesuisse ist der Dachverband der Schweizer Wirtschaft. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den US-Zöllen, die eine erhebliche Belastung für Schweizer Exportunternehmen darstellen – basierend auf den aktuell verfügbaren Informationen von economiesuisse. |
Website: https://economiesuisse.ch/de/artikel/us-zoelle-und-die-schweizer-wirtschaft-fragen-antworten |
Anlaufstelle | Thema | Beschreibung | Website und Kontakt |
---|---|---|---|
Standortförderung Kanton Bern | Gutschein für Exportunterstützung | Brauchen Sie aktuell Unterstützung bei Ihren Exportvorhaben? Der Export-Voucher bietet Schweizer Unternehmen finanzielle Beiträge für schnell umsetzbare Projekte wie Marktanalysen, Partnersuchen oder Beratungen zu Exportstrategien in über 130 Ländern und kann bei Switzerland Global Enterprise (S-GE) eingelöst werden. |
Website: https://www.berninvest.be.ch/de/start/dienstleistungen/voucher +41 31 633 41 20 info@berninvest.be.ch |
Anlaufstelle | Thema | Beschreibung | Website und Kontakt |
---|---|---|---|
Amt für Arbeitslosenversicherung | Beantragung der Kurzarbeitsentschädigung |
Der Bundesrat verlängert die Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung auf 18 Monate. Damit erhalten Unternehmen in schwierigen Zeiten mehr Planungssicherheit und können Arbeitsplätze sichern. Die Regelung gilt vom 1. August 2025 bis 31. Juli 2026. Möchten Sie einen Antrag auf Kurzarbeitsentschädigung stellen? dann wenden Sie sich an das Amt für Arbeitslosenversicherung |
Website: https://www.weu.be.ch/de/start/themen/wirtschaft-und-arbeit/unternehmen/entschaedigungen-zuschuesse/kurzarbeit-anmelden.html +41 31 633 58 41 rechtsdienst.ava@be.ch |