Unterstützung US-Zölle
Rückwirkend per 14.11.2025 senken die USA die Zölle auf Schweizer Produkte deutlich. Der bisherige Zusatzzoll von 39% wird durch einen pauschalen Satz von maximal 15% ersetzt. Bestehende Ausnahmen – etwa für Pharma, bestimmte Chemikalien, Gold und Kaffee – bleiben bestehen. Zusätzlich entfallen die pauschalen Zusatzzölle für weitere Exportgüter wie Flugzeuge, bestimmte Luftfahrtteile, Gummiprodukte, Kosmetika und Generika.
Auf diejenigen Produkte, für die schon vor dem 02.04.2025 ein Zollsatz von über 15% galt, werden erneut die ursprünglichen Zölle erhoben. Unverändert bestehen bleiben auch die sektoralen US-Zusatzzölle nach Section-232, etwa auf Stahl, Aluminium oder Kupfer.
Gesuche um Zollrückerstattung
Aufgrund der rückwirkenden Anwendung auf den 14.11.2025 kann für Einfuhrveranlagungen von Ursprungswaren der Vereinigten Staaten, welche vom 14.11.2025 bis zum 10.12.2025 vorgenommen wurden, mittels Wiedererwägungsgesuch die Rückerstattung der Einfuhrzölle beantragt werden.
Die unterschriebenen Gesuche sind schriftlich bei folgender Stelle oder elektronisch über die Zustellplattform «PrivaSphere» (https://www.privasphere.com/E-Eingabe-BAZG) einzureichen.
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
Aufgabenvollzug Zoll Nordost
Postfach 312
8201 Schaffhausen
Weitere Informationen können dem vom BAZG veröffentlichen Zirkular «Einfuhrzölle für Waren aus den Vereinigten Staaten» (https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/themen/usa.html) vom 10.12.2025 entnommen werden.
Haben Sie als exportorientiertes Unternehmen Fragen? Hier erfahren Sie, an wen Sie sich als Unternehmer:in wenden können und wo sie zu spezifischen Themen Hilfe erhalten.
| Anlaufstelle | Thema | Beschreibung | Website und Kontakt |
|---|---|---|---|
| Switzerland Global Enterprise (S-GE) | Spezifische Fragen bezüglich Exporte aus der Schweiz in die USA | Switzerland Global Enterprise (S-GE) ist die offizielle Schweizer Organisation für Export- und Investitionsförderung. Hier finden Sie Unterstützung und Antworten zu US-Zollfragen – von Marktinformationen bis zur Klärung von Einfuhr- und Zollvorschriften über ihre Swiss Business Hubs und Fachnetzwerke. |
Website: https://www.s-ge.com/de/exporthelp +41 844 811 812 exporthelp@s-ge.ch |
| Zolldatenbank Mendel Online | Zollsätze nach Zolltarifnummern | Die Zolldatenbank Mendel Online bietet umfassende Informationen zu internationalen Zoll- und Handelsvorschriften. Hier finden Sie Antworten und Unterstützung zu US-Zollfragen – von aktuellen Einfuhrbestimmungen bis zu detaillierten Tarifierungen und Dokumentationsanforderungen. |
Website: https://ch.mendel-online.com |
| U.S. Customs and Border Protection |
Umsetzung Verbindliche Rechtsauskunft |
U.S. Customs and Border Protection (CBP) ist die Zoll- und Grenzschutzbehörde der Vereinigten Staaten. Hier finden Sie offizielle Informationen und Unterstützung zu US-Zollfragen – die Erteilung von verbindlichen Rechtsauskünften zu US-Einfuhrregulierungen und Zöllen obliegt jedoch den zuständigen US-Behörden. |
Website: https://www.cbp.gov/ Helpline: traderemedy@cbp.dhs.gov |
| Economiesuisse | Antworten von economiesuisse auf die wichtigsten Fragen | Economiesuisse ist der Dachverband der Schweizer Wirtschaft. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den US-Zöllen, die eine erhebliche Belastung für Schweizer Exportunternehmen darstellen – basierend auf den aktuell verfügbaren Informationen von economiesuisse. |
Website: https://economiesuisse.ch/de/artikel/us-zoelle-und-die-schweizer-wirtschaft-fragen-antworten |
| Anlaufstelle | Thema | Beschreibung | Website und Kontakt |
|---|---|---|---|
| Amt für Arbeitslosenversicherung | Beantragung der Kurzarbeitsentschädigung |
Der Bundesrat verlängert die Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung auf 18 Monate. Damit erhalten Unternehmen in schwierigen Zeiten mehr Planungssicherheit und können Arbeitsplätze sichern. Die Regelung gilt vom 1. August 2025 bis 31. Juli 2026. Möchten Sie einen Antrag auf Kurzarbeitsentschädigung stellen? dann wenden Sie sich an das Amt für Arbeitslosenversicherung |
Website: https://www.weu.be.ch/de/start/themen/wirtschaft-und-arbeit/unternehmen/entschaedigungen-zuschuesse/kurzarbeit-anmelden.html +41 31 633 58 41 rechtsdienst.ava@be.ch |